Wieder Kampf um die Unabhängigkeit
Ehrlich schoß sich nun zunehmend auf Debo ein, weil er natürlich merkte, daß BPP und BDPh zunehmend auf einer Linie lagen und der Einfluß des APHV sich dadurch verringerte.
Im Zusammenhang mit seiner zunehmenden beruflichen Belastung – er war ab 1. April 1979 zum Europäischen Patentamt abgeordnet – erwähnte Debo im Rundschreiben des BPP, Nr. 82 vom 29. Dezember 1980, daß die Möglichkeit bestehe, die Geschäftsführung des BPP in das Haus der Philatelie des BDPh in Frankfurt zu integrieren. Ein Angebot von Ehrlich, den BPP bei der Geschäftsführung zu unterstützen, habe er ablehnen müssen, weil der BPP dadurch seine unabhängige Stellung, besonders im Hinblick auf UWG und GWB gefährdet hätte.
Ehrlich reagierte sofort mit Schreiben vom 21. Januar 1981 an Debo: „Der Prüferbund – und das war bei seiner Gründung der Wille aller Beteiligten – soll beiden Seiten, dem Handel sowie der Sammlerschaft, dienen und gerecht werden. Er muss deshalb streng neutral nach beiden Seiten hin sein. Diese Neutralität muss unbedingt gewahrt werden.
Der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels hat es mit dieser Neutralität für kaum vereinbar gehalten, dass der gegenwärtige Vorsitzende des Prüferbundes gleichzeitig Vizepräsident des BDPh wurde. Dadurch war schon eine auch nach aussen hin erkennbare Ungleichgewichtigkeit eingetreten. Mit Rücksicht auf die frühere gute Zusammenarbeit hat der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels indessen davon abgesehen, diese Personalunion zum Gegenstand von Erörterungen zu machen.
Ich würde die unabhängige Stellung des Prüferbundes jedoch dann für gefährdet ansehen, wenn der Vorsitz oder die Geschäftsführung des Prüferbundes räumlich oder tatsächlich überwiegend in den Bereich eines der beiden Trägerverbände gelangen sollte. Dies könnte den Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels dazu zwingen, eine neue Ordnung des Prüfwesens – jedenfalls hinsichtlich des Handels einschliesslich des Auktionswesens – ins Auge zu fassen.“
Da Dr. Debo dieses Schreiben des APHV – wie schon einige vorher – nicht beantwortete, schrieb Ehrlich am 18. Februar 1981 an Dr. Jaeger, er möge auf Debo, der Jaeger als Vizepräsident des BDPh bedeutend näher stehe als ihm, einwirken möge, daß dieser sein Amt als erster Vorsitzender des BPP entweder zur Verfügung stellen oder es wie früher ordnungsgemäß ausüben solle.
Das Schreiben Ehrlichs erreichte Dr. Jaeger in seinem Urlaub in der Schweiz. Seine Antwort – am Rosenmontag in Grindelwald geschrieben – ist so köstlich, daß sie es verdient, der Nachwelt erhalten zu bleiben: „Mich überrascht Ihre neuerliche Aktivität. In sieben Jahren meiner Präsidentschaft im BDPh und meiner noch längeren Mitarbeit im BpP hatte ich noch niemals ein so starkes Interesse Ihrerseits an Entwicklungen im BpP feststellen können.“… „Sie sollten auch mal wieder Schifahren in Eis und Schnee, man kühlt etwas ab! Ich glaube, die Sonne Spaniens erhitzt zu sehr!“
Zum öffentlichen Schlagabtausch kam es dann im Nachrichtenblatt des APHV. Dort erschien ein von Jürgen Ehrlich unterzeichneter Artikel „Wohin steuert unser Prüfwesen?“ 45), dem eine Entgegnung Debos „Spätzünder“ 46) und „Erwiderung“ 47) Ehrlichs folgten. 48)
Einer Aussprache zwischen Debo und Ehrlich am 11. April 1981 ging noch ein Schreiben Debos vom 7. April 1981 voraus, in dem er Ehrlich aufforderte, die von ihm erhobenen Vorwürfe bei dem vier Tage später stattfindenden Gespräch zu konkretisieren.
Debo unterrichtete die Mitglieder mit Rundschreiben des BPP, Nr. 83 vom 24. April 1981, die Aussprache mit Ehrlich habe ergeben, daß derzeit konkrete Vorwürfe vom APHV nicht erhoben würden. Abschließend stellte Debo fest, daß das Bestreben des APHV nach größerem Einfluß der Schirmherren auf den BPP nun seit Jahren von den Ausführungen Ehrlichs in den Mitgliederversammlungen des BPP bekannt sei.
In der Mitgliederversammlung des BPP am 20./21. Juni 1981 berichtete Dr. Jaeger über seine Gespräche mit Ehrlich und Schwanke: „Wir waren uns einig darüber, daß wir sehr gerne sehen würden, wenn Herr Dr. Debo die Führung des Prüferbundes beibehalten würde und waren auch sehr schnell einig, daß wir ein Sekretariat dotieren würden mit gleichbleibenden Beträgen, bei denen eine Steigerung möglich ist. Der B.D.Ph. hat zunächst einen Beitrag von DM 6.000,00 in seinem Etat aufgenommen, mit gleichem Betrag können wir von Seiten des APHV rechnen.“
Nachdem im Jubiläumsjahr 1983 – der BPP wurde 25 Jahre alt – Ruhe herrschte, griff der APHV mit Schreiben vom 6. November 1984 einige Punkte aus dem Rundschreiben des BPP, Nr. 91 vom 17. September 1984, auf, die sich mit Verträgen von Prüfern mit Mitgliedern des APHV über reduzierte Prüfgebühren und dem bisher nicht gezahlten Zuschuß des APHV für die Geschäftsstelle des BPP befaßten, wobei der APHV die Zahlung des Zuschusses nunmehr an Voraussetzungen knüpfte, von denen ursprünglich keine Rede war.49)
Nachdem der APHV auch durch ein Gespräch zwischen Ehrlich und Debo und ein neuerliches Schreiben vom 20. November 1984 nicht erreichen konnte, daß Debo das Schreiben vom 6. November 1984 beantwortete, nahm er an der Mitgliederversammlung am 1./2. Dezember 1984 nicht teil, sondern verfaßte eine „Stellungnahme des APHV zu seinem Verhältnis zum Prüferbund“, die Debo noch so rechtzeitig erhielt, daß er sie in der Mitgliederversammlung verlesen konnte. Hierin versuchte der APHV nachzuweisen, daß Debo die gebotene Neutralität in der Zusammenarbeit mit den beiden Trägerverbänden vermissen lasse.
Diese Stellungnahme wurde den Mitgliedern mit Rundschreiben des BPP, Nr. 93 vom 14. April 1985, zur Kenntnis gegeben und Debo nahm in diesem Rundschreiben hierzu ausführlich Stellung.
Wenn man dies heute alles nachliest, muß man zu dem Eindruck kommen, daß ab 1981 es dem Präsidenten des APHV nicht mehr nur um das Prüfwesen als solches oder um die gleichgewichtige Behandlung von BDPh und APHV durch den BPP ging, sondern daß sich die Streitigkeiten zu einer Privatfehde Ehrlich – Debo entwickelten mit dem Ziel, den Mann von der Spitze des BPP zu verdrängen, der Ehrlich bei dessen 1969 begonnenen und immer wieder erneuerten Versuchen, den BPP stärker der Kontrolle des APHV zu unterwerfen, im Wege stand.
Auch an der Mitgliederversammlung des BPP am 1./2. Juni 1985 nahm der APHV nicht teil, weil ihm angeblich die Einladung zu dieser Versammlung nicht zugegangen war. Außerdem sei der APHV im Protokoll über die Mitgliederversammlung vom 1./2. Dezember 1984, das er übrigens erst am 30. Mai 1985 erhalten habe, „in erheblichem Umfang emotional angegriffen worden.“ Es sei ihm nicht möglich, „in angemessener Form innerhalb so kurzer Zeit auf die einzelnen Punkte zu antworten.“ Desweiteren befürchte der APHV, daß durch seine Teilnahme an der Versammlung die Atmosphäre weiter aufgeheizt werden und dies zu weiteren, eher unsachlichen Auseinandersetzungen führen könnte.
In der Versammlung nahm Debo zum Verhältnis des BPP zu den beiden Schirmherren wie folgt Stellung: „Am Verhältnis zwischen BDPh und Prüferbund hat sich nichts geändert. Dagegen konvergiert das Verhältnis des APHV oder besser seines Präsidenten zu uns gegen Null. Herr Ehrlich ist heute nicht erschienen, weil er seine Teilnahme an unserer MV davon abhängig gemacht hat, daß auch der Geschäftsführer des APHV teilnimmt. Wir haben schon vor Jahren die Teilnahme des Geschäftsführers des BDPh abgelehnt. Besonders wegen der vom APHV sonst geforderten Neutralität habe ich mich außerstande gesehen, dem APHV etwas zu gestatten, was ich dem BDPh abgelehnt habe.
Grund für die Ablehnung seinerzeit war die Vertraulichkeit und die Offenheit, in der hier sehr persönliche Dinge behandelt werden müssen.
Das Verhältnis zu Herrn Ehrlich, dem einzigen gesetzlichen Vertreter des APHV, ist seit einiger Zeit stark abgekühlt. Für mich unverständlich, nachdem ich viele Jahre mit Herrn Ehrlich zwar nicht immer einvernehmlich, im Ergebnis doch immer für beide Seiten erfolgreich zusammenarbeiten konnte. Dessen ungeachtet arbeiten wir auch weiterhin mit der überwiegenden Mehrzahl der Berufsphilatelisten sehr gut zusammen. Ich möchte auf keinen Fall, daß die Vertrauensbasis zwischen Prüfer und Händler zerstört wird. Schließlich sind zahlreiche Mitglieder selbst Berufsphilatelisten.“
Wenn Ehrlich einen Anlaß gesucht hätte, um seine Vorstellungen über das Prüfwesen durchzusetzen, hätte ihm nichts Besseres passieren können als der Fall Kilian – Süß, der im Juli 1985 hochkam.
Der Bundesprüfer Kilian hatte in der Zeit von Dezember 1984 bis Juni 1985 Handstempelaufdrucke der Deutschen Post in China im Michelwert von 1.344.000 DM geprüft. Für die Prüfvergütung von 58.000 DM hatte er Vorläufer der Deutschen Post in der Türkei in Zahlung genommen, die vom Prüferkollegen Dr. Steuer am 4. Juli 1985 als Fälschungen erkannt wurden. Daraufhin teilte Kilian am 7. Juli 1985 Dr. Debo mit, daß die Vorläufer als Fälschungen erkannt seien und der dringende Verdacht naheliege, daß das ihm zur Prüfung vorgelegte Material der China-Handstempel ebenfalls falsch sei.50)
Debo unterrichtete die Präsidenten des BDPh, APHV und BDB mit Schreiben vom 23. November 1985 über den ihm bis dahin bekannten Sachverhalt, den freiwilligen Austritt des Bundesprüfers Kilian aus dem BPP am 17. November 1985 und darüber, daß „die erste nachprüfbare Feststellung über das Vorliegen von Fälschungen am 21. November 1985 durch Herrn Bothe erfolgte.“
Der Fall Kilian war für Ehrlich „ein gefundenes Fressen“. Er ließ sich diese Chance nicht entgehen. In einem Artikel im Nachrichtenblatt des APHV, Nr. 12 vom Dezember 1985, mit der Überschrift „Muß Prüferbestellung überdacht werden?“ stellte der APHV die Frage, „ob die Bestellung der Prüfer in Zukunft nicht nach anderen Kriterien erfolgen muß. Der APHV wird versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Um die Veränderung der Modalitäten bemüht er sich mittlerweile bereits seit mehr als drei Jahren – bisher ohne Erfolg.“
Auch die Illustrierte „Stern“ berichtete in Heft 2 vom 2. Januar 1986 unter der Überschrift „Juwelen mit kleinen Fehlern“ über den Fall Kilian. Das dort wiedergegebene Zitat „Dr. Debo kann auch nicht verstehen, wie Prüfer und Händler auf die Fälschungen hereinfallen konnten. Allein das Massenangebot hätte sie mißtrauisch machen müssen. Debo: ‚Das ist so, als wenn ein Dutzend alter Meister, Tizians, Rembrandts und van Goghs, auf einmal entdeckt würden’“, nutzte Ehrlich in seinem Schreiben vom 10. Januar 1986 an Debo zu weiteren Angriffen auf Debo, der dieses Schreiben zusammen mit seiner Stellungnahme vom 31. Januar 1986 u.a. den Präsidenten des BDPh und BDB, Dr. Jaeger und Parthen zur Kenntnis gab.
Ehrlich blieb am Ball. In seinem Schreiben vom 12. Januar 1986 an Dr. Jaeger kommt er auf seine seit 1970 vorgetragenen Forderungen zurück:
„Darüber hinaus bezweifelt Dr. Debo in diesem Schreiben 51) ausdrücklich die Tatsache, dass der APHV wie auch der BDPh Träger des Bundes philatelistischer Prüfer sind. Über den konkreten Fall Süss hinaus glauben wir, dass hier nun endlich das eigentliche Problem angesprochen wurde. Betrachtet man die historische Entwicklung, so muss sich der Verdacht zur Gewissheit verstärken, dass der BPP entgegen der ursprünglichen Intention von BDPh und APHV zwischenzeitlich ein völlig unkontrolliertes und durch nichts gerechtfertigtes Eigenleben entwickelt hat. Er hat – und dies zum Nachteil von Sammlern ebenso wie von Händlern – eine Stellung erlangt, die heute seine Trägerverbände in Abhängigkeit von ihm bringt und nicht umgekehrt sicher stellt, dass APHV und BDPh die erforderliche Kontrolle bzw. zumindest ein Mitspracherecht ausüben können. Beide Verbände haben – auf diesen Umstand weist Herr Dr. Debo im Vorwort zur Prüfordnung bzw. Prüfliste hin – ihre Aufgaben auf dem Gebiet des Prüfungswesens auf den Bund philatelistischer Prüfer übertragen. Schon daraus wird die Trägerschaft hinreichend deutlich. Darüber hinaus bedeutet die Übertragung aber keinesfalls, dass sich die Trägerverbände dadurch in Abhängigkeiten begeben wollten, die sich mehr und mehr zum Nachteil ihrer Mitglieder auswirken. In dem schon erwähnten Vorwort ist an anderer Stelle ausdrücklich von Zusammenarbeit die Rede, also nicht von Konfrontation oder gar – um es deutlich auszusprechen – von Machtmissbrauch.
Ich glaube zwar, dass wir uns heute selbstkritisch den Vorwurf machen müssen, unsere Kontrolle über den BPP in den letzten Jahren vernachlässigt zu haben. Dies kann uns aber andererseits in einer Situation, in der sich mehr und mehr zeigt, dass der BPP nicht in der Lage ist, seine Aufgaben ordnungsgemäss zu erfüllen, nicht daran hindern, aktiv zu werden.
Eine organisatorische Neuordnung des Prüfwesens erscheint mir heute als eine der vordringlichsten Aufgaben in der Philatelie, wenn nicht alle Beteiligten, Sammler, Händler aber auch die Auktionatoren Gefahr laufen wollen, ihre eigenen Interessen den Prüfern quasi auszuliefern.“
Wie Ehrlich das Verhältnis des BPP zu seinen Schirmherren geregelt sehen wollte, sprach er ganz offen in der Mitgliederversammlung des APHV am 14. März 1986 aus: „Der Prüferbund hat entgegen seiner ursprünglichen Konzeption ein vollkommenes Eigenleben entwickelt. Konzipiert war er als eine Unterorganisation von BDPh und APHV, um deren Belange auf dem Gebiet des Prüfwesens zu erfüllen.“ 52)
Ehrlich schmiedete das Eisen, so lange es heiß war. Im Nachrichtenblatt des APHV, Nr.3 vom März und Nr.6 vom Juni 198653) fand ein Schlagabtausch mit dem BPP statt.54)
Der vorerwähnte Artikel im Dezemberheft 1985 des Nachrichtenblatts „Muß Prüferbestellung überdacht werden?“ hatte Folgen. Eine von Dr. Jaeger auf den 18. Dezember 1985 in Frankfurt einberufene Besprechung von APHV, BDPh, BDB und BPP führte zu dem Ergebnis, daß Debo sich vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliederversammlung des BPP bereiterklärte, Vertreter von APHV, BDPh und BDB in die Prüfkommissionen von in Frankfurt/Main durchzuführenden Prüfungen von Prüferanwärtern zu berufen. Weiter wurde vereinbart, daß künftig von Attesten mit einer Prüfvergütung ab 500 DM eine Zweitschrift innerhalb von vier Wochen der Zentrale für Fälschungsbekämpfung vorzulegen sei.
In seinem Grußwort zur Mitgliederversammlung des BPP am 14./15. Juni 1986 ging Ehrlich dann voll zum Angriff über.
APHV und BDPh „haben ihre Aufgaben auf dem Gebiet des Prüfwesens auf den Prüferbund übertragen. Für den APHV bedeutet dies, daß er damit nicht nur einen Teil der Verantwortung mit zu tragen hat, sondern daß ihm auf dieser Grundlage auch eine gewisse Kontrollfunktion für die Art und Weise zukommt, wie der Prüferbund die ihm seinerzeit übertragenen Aufgaben erfüllt. Um Mißverständnissen gleich vorzubeugen: Es geht uns nicht darum Ihnen in Ihr tägliches Geschäft, in den einzelnen Prüfvorgang hinein reden zu wollen, sondern darum, in den grundlegenden Fragen oder in Fällen von besonderer Tragweite die Kompetenz und den Sachverstand des Handels mit einzubringen. Sie müssen sich nämlich über eines im klaren sein, wir vertreten hier keine ideellen Grundsätze, sondern handfeste materielle Interessen. Dies gilt für den Handelsbereich im generellen, wie insbesondere auch für den Bereich der Auktionatoren.“
„Wir möchten nicht gezwungen sein, herauszufinden, ob APHV und Auktionatorenverband auch ohne, oder sogar gegen den Prüferbund existieren können.“… „Philatelie, um dies nochmals zu sagen, ist für den Handel nämlich nicht nur ein faszinierendes Thema, sondern stellt seine Existenzgrundlage dar. Dies verschafft Problemen, die für den einzelnen Sammler eben „nur“ ärgerlich sind, für uns einen ganz anderen Stellenwert.“
Als solche Probleme nannte Ehrlich dann Prüfgebühren, Wartezeiten, nicht nachvollziehbare Prüfergebnisse, Fehlprüfungen und abgelehnte Prüfungen.
Er fuhr weiter fort:
„Angesichts dieser Aufzählung, die nicht den Anspruch erhebt, vollständig zu sein, die aber andererseits in jedem Einzelfall zu belegen ist, werden Sie sicher Verständnis dafür haben, daß für den Handel, und ich schließe in Abstimmung mit Herrn Parthen immer auch die Auktionatoren mit ein, nun die absolute Notwendigkeit besteht zu handeln, d.h. Strukturen im Prüfwesen zu ändern, die vielleicht vor 30 Jahren unter völlig anderen Umständen auf die damalige Situation gepaßt haben, die aber heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Wenn es in Zukunft eine gute und für alle Beteiligten erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Handel und Prüfern geben soll, muß die Stellung des Händlerverbandes im Prüferbund im Sinne einer Mitverantwortung und Mitentscheidung festgeschrieben werden. Es darf einfach nicht sein, daß eine Gruppe von – und ich meine das durchaus nicht negativ – Amateuren mit ihrem Verhalten entscheidend auf einen Markt einwirkt, in dem jährlich erhebliche Umsätze getätigt werden, ohne daß die unmittelbar Betroffenen – dies gilt auch für die Sammler – die Chance der Kontrolle und Mitsprache hätten.
Es muß daher neben der Verankerung von BDPh und APHV im Prüferbund, neben der Festschreibung ihres Mitspracherechts auch ein gemeinsames Gremium geschaffen werden, das zur Schlichtung von Streitfällen zwischen den genannten Institutionen berufen ist, das aber auch Beschwerden gegen einzelne Prüfer aufgreifen und entscheiden kann.
Meine Damen und Herren, seien Sie sich bitte der Tatsache bewußt, daß es uns mit den vorgetragenen Problemen und Forderungen äußerst ernst ist. Die Situation, so wie sie sich zur Zeit darstellt, verlangt nach Änderungen und Lösungen, und zwar nach Lösungen in jedem Fall, also ob mit oder ohne Kooperation des Prüferbundes. Dies soll – zum Schluß meiner Worte – keine Drohung sein, sondern lediglich die Dringlichkeit unterstreichen.“
Ergänzend führte Ehrlich noch aus, „daß ein Teil dieser Probleme in der tags zuvor stattgefundenen Zusammenkunft zwischen BPP und Trägerverbänden angesprochen und ausgeräumt werden konnte.“
Der Verfasser hat dieses „Grußwort“ persönlich miterlebt und er erinnert sich, daß er dieses – zurückhaltend formuliert – als „unangemessen“ empfand.
Für den erkrankten Dr. Jaeger vertrat Emil W. Mewes den BDPh. Einleitend betonte er, daß die Zusammenkunft am Vortag in einer Atmosphäre stattgefunden habe, die geeignet gewesen sei, „etwas Luft aus dem aufgeblähten Ballon herauszulassen.“ Mewes fuhr dann laut Protokoll wie folgt fort:
„Die Prüfer haben in ihrer Gesamtheit in der Philatelie wichtige Funktionen. Sie übten eine gewisse „Richtertätigkeit“ aus über Dinge des Wertes oder Unwertes. Manche von ihnen seien hervorragende Leiter von Arbeitsgemeinschaften des BDPh. Manche seien hervorragende seriöse Händler und bestimmten hierdurch mit die andere Seite des nicht unwichtigen Teiles der Philatelie. Wieder andere seien erfolgreiche Kommissionäre. Herr Mewes gibt zu bedenken, wieviel Schaden entstehen könne, wenn Dinge, die nicht in Ordnung sind, so an das Tageslicht gespült werden“. … „Wo es sein müsse, übe man öffentlich Kritik, wenn es gelte, den Sammler vor Schaden zu bewahren. Man könne froh sein, daß bei der gestrigen Sitzung eine Einigung zustande gekommen sei. Hierzu gratuliere er im Namen des BDPh.“
Unter TOP 8 der Mitgliederversammlung wurde die Frage einer zentralen Aufnahmeprüfung für Prüferanwärter abgehandelt. Während die Berufung von Vertretern des APHV, BDPh und BDB in die Prüfungskommissionen unbestritten war, wurde die Frage, ob eine zentrale Prüfung in Frankfurt oder eine dezentrale Prüfung stattfinden sollte, im Hinblick auf die Kostenfrage kontrovers diskutiert und schließlich vertagt.
Am 20. Juni 1986, also wenige Tage nach der Mitgliederversammlung, schrieb Ehrlich an Debo, daß er zwischenzeitlich „die Ergebnisse unserer letzten Kontakte und Ihrer Mitgliederversammlung mit Herrn Parthen besprochen“ habe, „der ja leider an der Versammlung nicht teilnehmen konnte. Herr Parthen legt – wie auch wir – allergrößten Wert auf die seinerzeit zwischen den Verbänden vereinbarte gemeinsame Prüfung Ihrer Anwärter, die zentral in Frankfurt stattfinden soll. Gegen diese zentrale Prüfung hatten Sie selbst insoweit Bedenken, als daß erhebliche zusätzliche Kosten anfallen.
Der Versteigererverband und der APHV sind bereit, die von Ihnen angesprochenen Mehrkosten anteilig mit den beteiligten Verbänden zu tragen: Wir gehen davon aus, daß die entsprechenden Prüfungen dann einen Tag vor Ihrer jeweiligen Mitgliederversammlung stattfinden. Damit würden nur Mehrkosten für jeweils eine Übernachtung für die an der Prüfung beteiligten Bundesprüfer entstehen.“
In seinem Antwortschreiben vom 27. Juni 1986 äußerte Debo weiterhin Bedenken gegen „einen einmaligen Prüfungstermin für alle Bewerber am Vortag unserer Mitgliederversammlung“, war jedoch damit einverstanden, am 8. Mai 1987 „einen entsprechenden Versuch“ zu unternehmen.
Dem Protokoll der Mitgliederversammlung des BPP vom 9./10. Mai 1987 ist zu entnehmen, daß BDPh und APHV wieder stärker auf einen gemeinsamen Kurs eingeschwenkt waren. In seinem Grußwort unterstrich Dr. Jaeger „die positiven Wirkungen der zentralen Prüfung von Kandidaten und stellt einen Vorschlag zur Diskussion, die Zulassung in Zukunft durch ein Gremium aus dem Vorstand des BPP, des BDPh, des APHV, des BDB nach der jeweiligen Prüfungskommission durchzuführen.“
Das war Wasser auf die Mühlen von Ehrlich, denn dies war eine Forderung, die er schon vor 15 Jahren gestellt hatte. Er schloß sich der Meinung von Dr. Jaeger an, „daß die Neubestellung von Bundesprüfern von einem Kuratorium und nicht von der Mitgliederversammlung durchgeführt werden sollte.“ Weiter forderte er, daß die Kandidaten unter ganz objektiven Gesichtspunkten geprüft und rein persönliche Interessen zurückzustehen hätten, ohne jedoch hierfür einen konkreten Fall als Beleg anzuführen.
In der Diskussion wies Debo, wie schon bei früheren Gelegenheiten, daraufhin, daß es nicht möglich sei, „Nichtmitglieder über die Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein entscheiden“ zu lassen. Ansonsten war „Frieden, Freude, Eierkuchen“, denn Dr. Jaeger stellte die gute Zusammenarbeit aller an der Philatelie beteiligten Verbände heraus und Ehrlich dankte den Bundesprüfern „für ihre verdienstvolle Arbeit für die Philatelie“.
In der Mitgliederversammlung ließ Ehrlich jedoch ein Thema anklingen, daß in den folgenden Jahren den Grundstein für weitere Streitigkeiten legen sollte, nämlich das seines Erachtens viel zu nachsichtige Verhalten des BPP gegen den Prüfer Ludin, der durch eine Reihe von Fehlprüfungen aufgefallen sei.
Wenige Tage nach der Mitgliederversammlung, am 14. Mai 1987, schrieb Ehrlich an Debo, daß Ludin nicht bereit sei, seinen Austritt aus dem BPP zu erklären, „so daß nunmehr ein Ausschlußverfahren geboten“ erscheine.
Der APHV schoß sich nun auf Ludin mit Veröffentlichungen in seinem Nachrichtenblatt, Nummern 9 bis 11/1987, ein. Wie zu erwarten war, reagierte Debo, der den Einfluß von Nichtmitgliedern auf Interna des BPP stets strikt abgelehnt hatte, weder auf das Schreiben Ehrlichs vom 14. Mai noch auf dessen Erinnerung vom 17. November 1987. In einem weiteren Schreiben vom 11. Dezember 1987 warf Ehrlich Debo mangelnde Aktivitäten in Sachen Ludin vor. Jener habe nunmehr den APHV gerichtlich auf Unterlassung zu den kritischen Aussagen zu seiner Person bzw. zu seinen Prüfergebnissen in Anspruch genommen, wobei er in der Klageschrift vorgetragen habe, es seien ihm bis jetzt keinerlei Beschwerden des BPP bekannt geworden, vielmehr sei er seit 35 Jahren tadelsfrei als Bundesprüfer tätig gewesen. Auch hätten mangelnde Aktivitäten des BPP in Sachen Kilian zu dem Urteil des Landgerichts München vom 19. November 1987 geführt, das die Klage gegen Kilian abwies und „dessen Auswirkungen auf Sammler, Prüfer und Händler noch gar nicht in vollem Umfang abzuschätzen“ seien. „Bevor es in der Angelegenheit Ludin zu einem ähnlichen Ergebnis kommt, 55) müssen wir sie daher auffordern, aktiv zu werden.“ Ebenfalls am 11. Dezember 1987 schrieb Ehrlich an Dr. Jaeger und suchte ihn in der Angelegenheit Ludin auf seine Seite zu ziehen. Er hielt „es für dringend geboten, mit Herrn Dr. Debo auf ein nachhaltiges Gespräch zu drängen.“
Das Jahr 1988 war dadurch gekennzeichnet, daß Ehrlich nunmehr nach allen Seiten austeilte. Am 4. Februar 1988 schrieb er an den Geschäftsführer des BPP, Hubertus Eibenstein, er habe von dritter Seite gehört, daß es zwischen dem BPP und einem Bundesprüfer erhebliche Unstimmigkeiten gebe, und forderte Eibenstein auf, ihn über den Stand der Angelegenheit zu unterrichten. Eibenstein leitete dieses Schreiben an Debo weiter, der Ehrlich am 27. Februar mitteilte, er habe nicht vor, sich mit Gerüchten abzugeben, weshalb „die erwünschte Unterrichtung nicht erfolgen“ könne.
Im Nachrichtenblatt des APHV, Nr. 3 vom März 1988 ließ Ehrlich einen Beitrag eines Heinz Heubach veröffentlichen, der einen derartigen Rundumschlag gegen das Prüfwesen enthielt, mit dem unausgesprochen natürlich der BPP gemeint war, daß man sich fragen muß, weshalb der APHV, wenn auch nur ein Teil der Vorwürfe Heubachs zutreffend gewesen wäre, noch etwas mit dem BPP zu tun haben und dort sogar noch mehr Einfluß erreichen wollte.
Im Nachrichtenblatt Nr. 4 vom April 1988 war das Protokoll der Mitgliederversammlung des APHV abgedruckt, das sich unter Punkt 12 mit dem Prüfwesen befaßte. Obwohl Debo, der an dieser Mitgliederversammlung teilnahm, einen großen Teil seiner dortigen Ausführungen ausdrücklich und ausschließlich nur zur Information der Anwesenden gegeben hatte, wurde der Gesprächsverlauf, nach Auffassung Debos teilweise entstellt, wiedergegeben.56)
Zwischen den Mitgliederversammlungen 1987 und 1988 des BPP ergingen zwei Gerichtsurteile, und zwar das erste durch das Landesgericht München am 19. November 1987 in dem Rechtsstreit der Firma Dr. Heinrich Wittmann gegen Jürgen Kilian, und das zweite durch das OLG Saarbrücken am 17. Februar 1988 gegen den Bundesprüfer Alfred Burger.
Im ersten Fall verlangte die Klägerin vom Beklagten Jürgen Kilian Ersatz des Schadens, der ihr dadurch entstanden sei, daß sie beim Ankauf von Briefmarken auf die Echtheit dieser Marken bestätigende Atteste des Beklagten vertraut habe. Das Gericht wies die Klage ab, wogegen Berufung eingelegt wurde. APHV, BDPh und BDB sagten der Firma Dr. Wittmann dafür eine je 15%ige Beteiligung an den Prozeßkosten zu, da, wie der Anwalt der Fa. Dr. Wittmann vortrug, dieser Fall die einmalige Gelegenheit biete, die Frage des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte zu klären.
Im zweiten Fall ging es darum, daß Burger untersagt wurde, sich im Rahmen der Tätigkeit als philatelistischer Prüfer als „Bundesprüfer“ zu bezeichnen. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dem lag der Sachverhalt zugrunde, daß sich Burger ohne jeden Zusatz als „Bundesprüfer“ bezeichnete, obschon Debo seit Jahren immer wieder die Mitglieder des BPP darauf hingewiesen hatte, daß nur die Bezeichnung „Bundesprüfer des Bundes der philatelistischen Prüfer e.V.“ den rechtlichen Forderungen entspreche.
Nicht die Urteile als solche, sondern die von den Gerichten vorgenommenen Urteilsbegründungen sorgten für Aufregung. Das LG München ging davon aus, daß eine Rechtsbeziehung nur zwischen Auftraggeber der Prüfung und dem Prüfer anzunehmen sei. Falls dieses Urteil Rechtskraft erlangt hätte, wäre die Konsequenz gewesen, daß die Auktionatoren – wie deren erster Vorsitzender Volker Parthen bei seinem Grußwort in der Mitgliederversammlung des BPP am 30. April 1988 ausführte – allein gegenüber dem Auktionskäufer in der Haftung gestanden hätten, es sei denn, es würde ihnen gelingen, diese auf den Einlieferer abzuwälzen.
In der späteren Diskussion in dieser Mitgliederversammlung formulierte Parthen, „daß Atteste bislang in der öffentlichen Meinung als ‚Inhaberpapier’ gelten, nach dem Gerichtsurteil aber nur einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Prüfer darstellen.“ Daraus zog Parthen folgende Konsequenz: „Wenn die Auktionatoren aber schon haften, wollen sie auch diejenigen Sachverständigen aussuchen, die ihr Vertrauen haben und nicht diejenigen, die ihnen vorgesetzt werden, ohne deren Sachkompetenz zumindest bei der Aufnahme prüfen zu können.“
Es wäre verwunderlich gewesen, wenn Auktionatoren und Handel nicht versucht hätten, dieses Urteil für ihre nun schon seit Jahren vorgebrachten Forderungen nach mehr Einfluß im BPP durchzusetzen. Dabei lag bei der Aufnahme von Kilian in den BPP sicherlich kein Versäumnis bei der Überprüfung seiner Sachkompetenz vor. Dazu hatte Debo bereits im Nachrichtenblatt des APHV, Nr. 6 vom Juni 1986, Stellung bezogen:
„So wurde Herr Kilian von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft als Prüfer empfohlen, von dem zuständigen Bundesprüfer und dem Verbindungsmann des APHV im Vorstand des Prüferbundes, also von zwei ‚Prüferpäpsten‘ geprüft und mit Einverständnis des BDPh zum Bundesprüfer gewählt.
Nach sechsjähriger beanstandungsfreier Prüftätigkeit ist er auf Ochmann alias Süß hereingefallen. Ich sehe nicht, was das mit der Organisation des Prüfwesens zu tun hat.“
Aus der Urteilsbegründung des letztinstanzlichen Urteils des OLG Saarbrücken gegen Burger las Parthen heraus, daß vor Gericht das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen höher anzusetzen sei als das eines Bundesprüfers.
Durch die Urteile des LG München und des OLG Saarbrücken sei „das Vertrauen der Philatelisten in die Institution des BPP stark lädiert“ , woraus zu folgern sei, „daß der BPP in der Öffentlichkeit seine Bedeutung nur dann beibehalten kann, wenn er sich der Unterstützung der anderen philatelistischen Verbände sicher ist und mit ihnen im Einklang lebt.“
Ehrlich zog aus den beiden Urteilen die Konsequenz, daß APHV und BDPh in geeigneter Form in die Lage versetzt werden müßten, „Kontrollen im BPP auszuüben“. Nachdem er festgestellt hatte, daß „die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Debo aus der Sicht der Trägerverbände immer schwieriger geworden sei“, stellte er drei Forderungen auf:
- „Die Trägerverbände erhalten ein eigenes Antragsrecht für die Mitgliederversammlung.
- Den Trägerverbänden wird eine aktive Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfung zugestanden.
- Die Trägerverbände erhalten die Möglichkeit, Disziplinarmaßnahmen vorzuschlagen und ihre Durchführung in die Wege zu leiten.“
Sollte es nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit kommen, werde der APHV seine Trägerschaft zum Ruhen bringen.
Debo ließ es sich natürlich nicht nehmen, bezüglich des Verhältnisses des BPP zu seinen Schirmherren seine Sicht der Dinge darzustellen:
„Das Verhältnis zu unseren Schirmherren ist gespalten. Mit dem BDPh ergaben sich auch nach meinem Rücktritt als Vizepräsident keine Schwierigkeiten. Dies gilt auch für den BDB, wenn man davon absieht, daß Herr Parthen die Verbindung von Echtheits- und Qualitätsprüfung abgeschafft haben will.
Etwas anders ist es mit dem APHV. Seit etwa 1981 ist der Prüferbund bzw. dessen Vorsitzender immer wieder Angriffen ausgesetzt, die manchmal den guten Geschmack vermissen lassen, um es einmal höflich auszudrücken. So hat der APHV bzw. sein Präsident acht Jahre nach meiner Wahl in den Vorstand des BDPh und nach 18jähriger Tätigkeit als ihr Vorsitzender behauptet, diese Doppelfunktion habe zu Nachteilen für den Handel geführt. Einen konkreten Fall hat er bis heute nicht genannt. Nicht nur im Fall der China-Handstempel hat er wider besseres Wissens falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Manchmal hat er den Inhalt meiner Aussagen entgegen dem klaren Wortlaut verdreht, um etwas zu widerlegen, was ich nie gesagt hatte.
Ebenfalls seit etwa 1981 hat Herr Ehrlich den Einfall gehabt, den APHV als unseren Trägerverband zu bezeichnen, nachdem der APHV 23 Jahre mit der Bezeichnung Schirmherr gelebt hatte.“57)
Auf die weitere „Abrechnung“ Debos mit dem APHV lohnt sich nicht einzugehen und auch seine Stellungnahme zur Entscheidung der Verbände, die Firma Dr. Wittmann bei der Berufung gegen das Urteil des LG München zu unterstützen, muß man als „schwach“ bezeichnen.
Aus eigener Erinnerung des Verfassers ging es dann in der Diskussion über den Bericht Debos „hoch“ her, so daß Dr. Jaeger die Wogen glätten mußte. Debo räumte dann ein, daß er keine wesentlichen Schwierigkeiten sehe, die von Ehrlich vorgetragenen Forderungen zu erfüllen, „lediglich Disziplinarmaßnahmen gegen BPP-Mitglieder können nicht von außerhalb beschlossen werden. Gegen diesbezügliche Vorschläge sei aber nichts einzuwenden.“
Man kam dann schnell überein, daß für die vorgebrachten Wünsche der Verbände keine Satzungsänderung erforderlich sei, sondern es nur einer Beschlußfassung der Mitgliederversammlung bedürfe. Das geschah dann wie folgt:
- „Die Trägerverbände des Bundes der philatelistischen Prüfer BPP (der Bund Deutscher Philatelisten BDPh und der Allgemeine Deutsche Postwertzeichen-Händlerverband APHV) sowie der Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer BDB sind berechtigt, Anträge an die Mitgliederversammlung des BPP zu stellen.
- Die Richtlinien für die Anerkennung als Bundesprüfer werden dahingehend geändert, daß für die Aufnahme eine zentrale Prüfung, auch bei Erweiterung des Prüfungsgebietes stattfindet, an der jeweils ein Vertreter von APHV, BDPh und BDB mitwirken.
- Die Trägerverbände (BDPh und APHV) sowie der BDB sind berechtigt, Anträge an den Vorstand des BPP zu stellen. Dies gilt insbesondere in den Fällen von Par. 5.1, Par. 5.3 sowie Par. 6.6 der Satzung.“
Mit Ablauf dieser Mitgliederversammlung endete auch die Jahrzehnte alte Bezeichnung „Bundesprüfer“. Obwohl das Urteil des OLG Saarbrücken zunächst nur den Prüfer Alfred Burger betraf, war man übereinstimmend der Auffassung, daß wahrscheinlich andere Gerichte sich dem Urteil anschließen würden.
Dr. Jaeger schlug dann vor, daß sich die Mitglieder des BPP künftig als „Verbandsprüfer“ bezeichnen sollten. Dem schlossen sich APHV und BDB an. Die Mitgliederversammlung beschloß darauf einstimmig:
„An allen Stellen, an denen bisher die Bezeichnung ‚Bundesprüfer‘ verwendet wurde, wird ab sofort die Bezeichnung ‚Verbandsprüfer‘ verwendet.“
Im Nachrichtenblatt des APHV58) ließ Ehrlich einen Artikel veröffentlichen, der sich damit befaßte, daß eine Qualitätsaussage bei der Prüfung sich immer nur auf den Zustand des Prüfgegenstandes am Tag der Prüfung beziehen könne. Eine Marke könne sich aber durch verschiedene Einflüsse, wie unsachgemäße Behandlung, Licht usw. zum Negativen hin verändern, so daß eine ursprünglich zutreffend „tiefstgeprüfte“ Marke dann, wenn sich in der Zwischenzeit eine negative Veränderung ergeben habe, nicht mehr mit der Realität übereinstimme.
Daß dieses Problem auch nicht durch einen Befund oder ein Attest zu lösen ist, übersah Ehrlich damals geflissentlich, denn auch diese können nur eine Qualitätsaussage zum Zeitpunkt der Prüfung beinhalten.
Auch eine andere Variante des Problems wurde in dem Artikel angesprochen, nämlich daß Sammler gar nicht um die Qualitätsaussage des Prüfers wissen, die dieser durch die Plazierung seines Prüfzeichens zum Ausdruck bringt, und gutgläubig geprüftes Material trotz hochstehenden Prüfzeichens zu teuren Preisen erwerben.
Mit der Frage, wo die Sammler solches Material erwerben, setzte sich Ehrlich nicht auseinander.
Daß es Ehrlich nicht um eine Sachdiskussion ging, machte schon die Überschrift dieses Artikels deutlich: „Das Prüfzeichen als Beihilfe zum Betrug“. Im darauffolgenden Heft des Nachrichtenblatts59) entgegnete Debo auch aus heutiger Sicht sachlich zutreffend. Darauf reagierte Ehrlich wiederum mit einer „Stellungnahme des APHV“60) und verstieg sich dabei zu der Forderung nach einem Qualitätsprüfer, der „dann nicht nur als Fachmann für ein bestimmtes Sammelgebiet, sondern ausschließlich Spezialist für Qualitätsfragen“ wäre.
Um die Stimmung hochzuhalten, folgte darauf sofort ein Beitrag mit der Überschrift „Ärger mit den Prüfgebühren“61), der sich – ohne Namensnennung und ohne Nachweis – mit drei Prüfern befaßte, die angeblich „die Möglichkeiten der Prüfordnung zur Gebührenberechnung zumindest bis zum äußersten Rand“ ausgeschöpft hätten, teilweise auch darüber hinaus gegangen seien. Dies wurde mit der Forderung verbunden, die Prüfgebühren künftig nicht mehr vom Katalogwert, sondern vom Handelswert zu berechnen. Welches Konfliktpotential damit heraufbeschworen worden wäre, läßt sich gar nicht ermessen. Auf die einfachste Lösung, nämlich die Katalogwerte den Realitäten anzupassen, wollte man damals aus ganz durchsichtigen Gründen nicht kommen.
Das Jahr 1989 schien relativ ruhig zu verlaufen. Spielte das Prüfwesen bereits in der Mitgliederversammlung des APHV keine große Rolle, so gab Ehrlich in seinem Grußwort bei der Mitgliederversammlung des BPP am 27. Mai 1989 seiner Freude Ausdruck, „in einer selten entspannten Atmosphäre anwesend zu sein.“ Er stellte fest, „daß die Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Verbänden im letzten Jahr restlos beseitigt worden“ seien.
Ludins Klage gegen den APHV wurde vom LG Köln mit Urteil vom 26. April 1989 abgewiesen. Dies veranlaßte Ehrlich, es mit vollständigen Urteilsgründen im Nachrichtenblatt des APHV 62) zu veröffentlichen.
Dieses Urteil war sicherlich der entscheidende Grund für den Antrag des APHV in der Mitgliederversammlung des BPP, Ludin auszuschließen, in dessen Folge die Mitgliederversammlung bei nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Vorstand beauftragte, ein Ausschlußverfahren gegen Ludin einzuleiten. In der gleichen Mitgliederversammlung stellte der APHV einen weiteren Ausschlußantrag gegen den Verbandsprüfer Zierer, mit dem er sich wegen des Stempels Leipzig N 24 zerstritten hatte. Auch diesem Antrag stimmte die Mitgliederversammlung zu.
Bald kam es zu neuen Kontroversen. Am 7. Juli 1989 schrieb der APHV die beiden Vizepräsidenten des BPP und die Geschäftsstelle an und monierte, daß Debo auf Anfrage des APHV erklärt habe, bezüglich der Ausschlußverfahren noch nichts unternommen zu haben. Sollte Debo nicht in der Lage oder nicht willens sein, diese Verfahren sofort einzuleiten, müsse dies von den Vizepräsidenten in Angriff genommen werden.
Debo gab dieses Schreiben mit Rundschreiben des BPP, Nr. 106 vom 5. Oktober 1989, den Mitgliedern zur Kenntnis, wobei er anmerkte, daß das Urteil des LG Köln gegen Ludin wegen dessen eingelegter Berufung nicht rechtskräftig sei.
Ehrlich reagierte sofort auf dieses Rundschreiben und die Anmerkungen Debos. Der Schluß seines Schreibens vom 11. Oktober 1989 an Debo war eindeutig: „Wir wollen und können Ihre Verdienste der Vergangenheit um das Prüfwesen nicht schmälern, wir meinen aber, daß die Zeit gekommen ist, die Führung des BPP in andere Hände zu geben. Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn Sie den dafür erforderlichen Schritt von sich aus einleiten. Andererseits sähen wir uns gezwungen, in der Öffentlichkeit zu fordern, die Mitgliederversammlung des BPP kurzfristig über einen Nachfolger befinden zu lassen. Nur so kann weiterer Schaden für die Philatelie verhindert werden.“
Die Unverschämtheit dieses letzten Satzes konnte Ehrlich nicht davon abhalten, sein Schreiben an Dr. Debo zwei Wochen später auch allen Mitgliedern des BPP zur Kenntnis zu bringen, wobei er betonte, daß der BDPh als zweiter Trägerverband sich diesem Schreiben vollinhaltlich angeschlossen habe. Er bat die Mitglieder des BPP dringend darum, die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des BPP zu beauftragen, um gegebenenfalls einen neuen Vorsitzenden des BPP zu wählen.
So ging es in das Jahr 1990. Am 16. Januar 1990 schrieb Michael Adler, damals Vizepräsident des BDPh, an Ehrlich, eine vom BDPh durchgeführte Prüfung der Satzung des BPP habe ergeben, „daß einmal die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den APHV oder durch den BDPh nicht möglich ist und zum anderen auch die Suspendierung der Trägerschaft keinerlei juristische Folgen zeigen kann.
Auch Ihre Aufforderung an die einzelnen Mitglieder des BPP zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist ins leere gegangen, da kein Prüfer einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Wir selbst und auch Sie können den entsprechenden Antrag nicht stellen.“
Am 20. Februar 1990 schlossen APHV und Ludin vor dem OLG Köln einen Vergleich, in dessen Folge Ludin sich verpflichtete, aus dem BPP auszutreten, was dann zum 15. Mai 1990 erfolgte. Der Vergleich wurde vom APHV in seinem Nachrichtenblatt, Nr. 4 vom April 1990, im Gegensatz zum Urteil des LG Köln, nur kurz und kommentarlos veröffentlicht.
Debo stellte sich in der Mitgliederversammlung des BPP am 26./27. Mai 1990 nicht mehr zur Wiederwahl. Das hatte er ja bereits bei seiner Wahl im Jahr 1987 angekündigt. In seinem letzten „Bericht des Präsidenten“ rechnete er mit Ehrlich noch einmal ab. 63)
Zum neuen Präsidenten wählte die Mitgliederversammlung den bisherigen Vizepräsidenten und Verbindungsmann zum BDPh, Günter Bechtold.
Auf Vorschlag von Wolfgang Jakubek wurde Dr. Debo von der Mitgliederversammlung zum Ehrenpräsidenten ernannt. Damit endete eine Ära, die 27 Jahre dauerte.
Die Würdigung der Person Dr. Arno Debo und seiner Amtsführung ist sicher auch davon abhängig, ob und wie lange man ihn persönlich erlebt hat und weiter davon, ob man ihn zum Verbündeten oder zum Gegner hatte. Der Verfasser hat Debo als Präsidenten zwar noch neun Jahre in den Mitgliederversammlungen persönlich erlebt, ist jedoch für den größten Teil der Präsidentschaft Debos auf die Auswertung von Sitzungsprotokollen, Briefwechseln und seiner Veröffentlichungen angewiesen, was einer objektiven Beurteilung sicherlich zuträglich ist.
- Debo ist es von 1970 bis 1990, also in der überwiegenden Zeit seiner 27 Jahre währenden Präsidentschaft, gelungen, den BPP als unabhängige Einrichtung des Prüfwesens zu erhalten. Gegen welche Widerstände er dies geschafft hat, darüber berichten die Kapitel vier bis sechs. Wo er zu Zugeständnissen bereit war, berührten sie nie die Substanz des BPP. Hierin liegt seine bleibende Leistung und der Autor ist sicher, daß alle philatelistischen Verbände in Deutschland heute diese Unabhängigkeit des BPP als vorteilhaft einschätzen und in ihr nicht nur einen Standortvorteil von nationaler, sondern auch von internationaler Bedeutung sehen.
- Debo hat, wie seine Veröffentlichungen zeigen, sich viele Gedanken um ein leistungsfähiges Prüfwesen gemacht. Bei der Durchsetzung von Reformen bedurfte es aber oft Anstöße von außen. Wenn man heute nachliest, scheinen übermäßige und zum Teil unnötige rechtliche Bedenken die Ursache gewesen zu sein. Seine Stärke lag sicher mehr im Verhindern unerwünschter, denn im Gestalten und Vorantreiben erwünschter und notwendiger Entwicklungen.
- Führung war für ihn Alleinverantwortung und keine Teamarbeit. Hierin war er sicherlich Kind seiner Zeit. Regelmäßige Vorstandssitzungen und damit Information seiner Vorstandskollegen scheinen nicht stattgefunden zu haben. Eine geregelte Arbeitsteilung im Vorstand hat offenbar nicht existiert, wie seine ständigen Klagen über seine Überlastung deutlich machten.
- Ob es klug war, sich von 1973 bis 1987 in den Vorstand des BDPh wählen zu lassen, davon ab 1976 als Vizepräsident, muß rückblickend mit einem Fragezeichen versehen werden. Auch wenn Debo, was der Verfasser ihm unterstellen möchte, bemüht war, objektiv zu bleiben, mußte dies dazu führen, daß der BDPh schon allein aufgrund des engen Kontaktes im Vorstand einen Informationsvorsprung vor dem APHV hatte und einen vertrauensvolleren und vertraulicheren Umgang mit Debo pflegen konnte.Dies mußte beim APHV das Gefühl auslösen, neben dem BDPh nicht mehr gleichberechtigter Partner zu sein und war sicherlich der Auslöser der sich seit Anfang der 80er Jahre immer mehr steigernden Animositäten zwischen Debo und Ehrlich.
- Persönlich konnte Debo schroff und verletzend sein, insbesondere in Mitgliederversammlungen, aber auch in seinen Briefen. Ganz anders konnte er sich in Vier-Augen-Gesprächen geben, wo man mit ihm auch diskutieren konnte. In seiner Zeit als Ehrenpräsident, als es für ihn um nichts mehr ging, hat ihn der Autor als einen entspannten und angenehmen Gesprächspartner erlebt.
- Unabhängig davon ist als Resumé seiner 27 jährigen Präsidentschaft festzuhalten, daß Arno Debo sich um das Prüfwesen und den BPP in höchstem Maße verdient gemacht hat.
Die Mitgliederversammlung vom 26./27. Mai 1989 endete mit einem Mißklang. APHV und BDPh hatten im Vorfeld folgenden Antrag auf Satzungsänderung gestellt:
„Als weiteres Organ des Vereins wird ein Verwaltungsrat gebildet. Ihm gehören an: je ein Vertreter des Bundes der philatelistischen Prüfer, des Bundes Deutscher Philatelisten, des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels und des Auktionatorenverbandes. Der Verwaltungsrat ist zuständig für:
- die Oberprüfstelle
- für Schlichtung bei Auseinandersetzungen zwischen Prüfern oder zwischen Prüfern und Auftraggebern
- für die Berufung oder Abberufung von Prüfern.“
In einer umfangreichen Debatte in der Mitgliederversammlung wurde dieser Antrag wie folgt entschärft:
„Als weiteres Organ des Vereins wird ein Verwaltungsrat gebildet. Ihm gehören an: je ein Vertreter des Bundes der philatelistischen Prüfer, des Bundes Deutscher Philatelisten, des Allgemeinen Postwertzeichen-Händler-Verbandes und des Bundesverbandes Deutscher Briefmarkenversteigerer.
Der Zweck des Verwaltungsrates ist es, den Prüferbund in allen Fragen zu unterstützen und zu beraten. Strittige Fragen sollen im Verwaltungsrat vorab geklärt werden, um sie dann der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen.“
Der Antrag erhielt zwar eine deutliche Mehrheit, aber nicht die für Satzungsänderungen erforderliche 2/3-Mehrheit. Daraufhin sahen APHV, BDPh und BDB keine Grundlage mehr zur weiteren Zusammenarbeit mit dem BPP. Zusätzlich kündigten APHV und BDPh die Aufgabe ihrer Trägerschaft an.
Ein Antrag von Dr. Debo, möglichst schnell eine außerordentliche Mitgliederversammlung des BPP in München einzuberufen, deren Aufgabe es sein solle, über die Installierung des Verwaltungsrates zu entscheiden, glättete die Wogen. Diesem Antrag stimmte die Mitgliederversammlung nach nochmaliger Beratung in geheimer Abstimmung zu und empfahl, dieser Satzungsänderung, welche mit 2/3-Mehrheit erfolgen mußte, zuzustimmen.
Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 7. Juli 1990 stellte der neue Präsident Bechtold laut Protokoll klar, „daß durch die geplante Satzungsänderung keinerlei Einfluß von außen auf den BPP genommen werden kann und dessen Eigenständigkeit gewahrt bleibt. Vielmehr solle dadurch eine intensivere Zusammenarbeit der philatelistischen Verbände erreicht werden.“
Die Satzungsänderung wurde mit 27 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
45) Nr. 2/1981, S. 21.
46) Nr. 4/1981, S. 10.
47) Nr. 4/1981, S. 11.
48) Alle drei Artikel sind in Anlage 3 auf den S. 143–145 wiedergegeben.
49) Ausführlich hierzu Protokoll der Mitgliederversammlung des BPP vom 1./2. Dezember 1984, Bericht des ersten Vorsitzenden Dr. Debo.
50) Eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung gab Dr. Debo unter Punkt 10 des Rundschreibens des BPP, Nr. 94 vom 25. April 1986. Diese ist in Anlage 4 auf S. 146 wiedergegeben.
51) Vom 31. Januar 1986 – d.V.
52) Zitat aus dem Protokoll über die ordentliche Mitgliederversammlung des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels am 14. März 1986 in Düsseldorf, Steigenberger Parkhotel, in: NBl., Nr.4/1986, S. 25.
53) Zwischenzeitlich informierte Dr. Debo die Mitglieder ausführlich mit Rundschreiben des BPP, Nr. 94 vom 25. April 1986, Punkte 10 bis 15.
54) o.V., Kritik an den Bundesprüfern nimmt zu, in: NBl., Nr. 3/1986, S.33.
o.V., Fälschungsvorgang Süß – ein Schaden für die Philatelie, in: NBl., Nr. 37/1986, S.31.
„h) Prüfwesen“, Auszug aus dem Protokoll über die ordentliche Mitgliederversammlung des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels am 14. März 1986 in Düsseldorf, Steigenberger Parkhotel, in: NBl., Nr.4/1986, S. 25.
Arno Debo, Schaden für die Philatelie?, in: NBl., Nr. 6/1986, S. 21 und 23.
o.V., Fälschungsvorgang Süß – Rechthaberei vergrößert den Schaden nur!, in: NBl. Nr. 6/1986, S. 23 und 25.
Arno Debo, Richtigstellung und Stellungnahme zu dem Artikel „Die Kritik an den Bundesprüfern nimmt zu“, in: NBl. Nr. 6/1986, S.25–27.
o.V., Nimmt die Kritik an den Bundesprüfern tatsächlich zu oder was beweist die Kritik an der Kritik?, in: NBl., Nr. 6/1986, S. 29.
55) Allein von den Dimensionen her waren die Prüfungen Kilians und Ludins nicht zu
vergleichen.
56) Vgl. Rundschreiben des BPP, Nr. 100 vom 6. April 1988.
57) Diese Behauptung Debos war unzutreffend, denn bereits in einem Schreiben Ehrlichs vom 9. November 1970 an Dr. Debo bezeichnete Ehrlich den APHV und den BDPh als Trägerverbände des Prüferbundes.
58) o.V., Das Prüfzeichen als Beihilfe zum Betrug, in NBl., Nr. 10/1988, S.13.
59) Arno Debo, Prüfzeichen als Beihilfe zum Betrug?, in: NBl., Nr. 11/1988, S. 33 und 35.
60) o.V., Stellungnahme des APHV, in: NBl., Nr. 11/1988, S. 35 und 37.
61) NBl., Nr. 11/1988, S. 37.
62) NBl., Nr. 7-8/1988, S. 31–43.
63) Dies hatte noch ein Nachspiel. In einer Sitzung am 6. Juli 1990, an der die Präsidenten der vier Verbände, ein Vizepräsident des BDPh, der Geschäftsführer des BPP und Rechtsanwalt Dr. Weinberger teilnahmen, nahm Ehrlich von einer von ihm beabsichtigten Klage gegen Dr. Debo nur unter der Voraussetzung Abstand, daß ihm durch eine entsprechende öffentliche Erklärung Genugtuung geschehe. Diese Erklärung erfolgte mit Rundschreiben des BPP, Nr. 110 vom 20. Juli 1990.