Die Gründung
Die Vorbereitungen, an deren Ende die Gründung eines neuen Prüferverbandes stehen sollte, traten nun in ihre entscheidende Phase.
Mit dem nachfolgenden Schreiben vom 13. Mai 1958 an die Herren Hans Grobe für Herrn Deninger, Bernhard Droese für Herrn OLGR a.D. Menge, Dr. Schick für den APHV und Dr. F.W.G. Schmidt, Berlin, unterbreitete Hartung einen 14-Punkte-Plan für die Vereinigung der Prüferorganisationen.
„Betr.: Prüferorganisation
Sehr geehrte Herren!
Als Ergebnis meiner Aussprachen möchte ich Ihnen heute einen Plan vorlegen, der die Vereinigung der Prüfer in einer Organisation zum Ziel hat.
Es besteht kein Zweifel, daß die Mehrzahl der Prüfer diesen Wunsch hat, ebenso wünschen sie innerhalb ihrer Arbeit völlige Unabhängigkeit. Dass dabei eine Einordnung in die beiden großen Phil. Organisationen und deren Unterstützung den Prüfern nur von Nutzen sein kann, ja deren Arbeit wesentlich unterstützt, wird anerkannt. Ein Gegeneinanderarbeiten verschiedener Prüferorganisationen wird verurteilt und als schädlich angesehen. Aufgrund dieser gemeinsamen Anschauungen habe ich meinen Plan aufgebaut. Er gibt auf der einen Seite dem B.D.Ph. und dem APHV die Möglichkeit, den engen Kontakt zu den Prüfern zu erhalten, ohne durch personelle Fragen belastet zu sein. Auf der anderen Seite können die Prüfer auf ihrem Fachgebiet völlig unabhängig handeln und sind an die Entscheidungen ihrer Oberprüfstelle unabwendbar gebunden. Es ist für alle Beteiligten nur ein großer Vorteil, daß die Kompetenzfrage für Prüfer eindeutig geklärt wird. Sie liegt in meinem Plan nur bei den, durch die Prüfer selbst gewählten, Vorständen bezüglich Prüf- und Oberprüfstelle. Dass die Fälschungsbekämpfung von Sachverständigen, die die Fälschung erkennen, geleitet wird, ist verständlich und dient nur einer schlagkräftigen Abwehr. Es ist vorgesehen, daß der APHV einen Verbindungsmann zur neuen Prüferorganisation bestimmt. Der B.D.Ph. besetzt die Bundesstellen C und D ebenfalls mit einem Verbindungsmann.
Es wäre sehr erwünscht, wenn Ihre Entscheidung für meinen Plan in ca. 4 Wochen fällt, da ich beabsichtige gegen Ende Juni die beteiligten Prüfer nach Hannover einzuladen, um unter meinem Vorsitz den neuen Prüferverband zu gründen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
gez. Paul Hartung
Seinem Schreiben hatte Hartung folgende Anlage beigefügt:
„Vorschläge über die Vereinigung der Prüferorganisationen
Um in Deutschland eine Zusammenlegung der bestehenden Prüferorganisationen zu schaffen, schlage ich folgendes vor:
- Unter der Schirmherrschaft des B.D.Ph. und des APHV wird eine Prüferorganisation gebildet;
- der B.D.Ph. und der APHV garantieren der neuen Organisation völlige Selbständigkeit und Unabhängigkeit in der Führung ihrer Geschäfte;
- der Name der neuen Organisation ist Angelegenheit der Prüfer;
- die neue Organisation kann zusätzlich zum Namen folgende Bezeichnung setzen: im B.D.Ph. und APHV;
- sie gibt sich selbst ihre Satzungen;
- sie gibt sich selbst ihre Prüfordnung;
- sie wählt selbst ihre Vorstände, Prüf- und Oberprüfstelle;
- zur Gründungsversammlung werden alle die Prüfer eingeladen, die in den Listen der Bundesstelle C und D, sowie des Bundes der philatelistischen Prüfer geführt werden;
- am Tage der Gründungsversammlung treten die Vorstände etc. der beiden Organisationen zurück und übergeben dem Unterzeichneten den Vorsitz;
- Stimmenübertragung ist nicht zulässig. Jeder Anwesende hat eine Stimme. Der Unterzeichnete hat keine Stimme;
- die neue Organisation erkennt die Verbindungsleute ihrer Schirmherren an;
- die Verbindungsleute haben die Aufgabe, den Kontakt zwischen den Vorständen aufrecht zu erhalten, also etwa bei den Schirmherren eingehende Angelegenheiten des neuen Prüfervorstandes an diesen weiterzuleiten und umgekehrt Aufträge der Prüfer an die Schirmherren weiterzuleiten und deren Ausführung zu überwachen;
- Die Fälschungsbekämpfung wird der neuen Prüferorganisation angegliedert;
- bei etwa eintretenden Meinungsverschiedenheiten tritt eine gemischte Kommission aus je 1 Vertrauensmann des B.D.Ph., des APHV und der Prüferorganisation zusammen, um in gemeinsamer Sitzung einen Kompromiß auszuarbeiten.“
Menge brachte mit Schreiben vom 7. Juni 1958 an Hartung zum Ausdruck, daß er dessen Vorschlägen grundsätzlich zustimme, er lehnte jedoch Hannover als Tagungsort ab, „schon weil die Mehrzahl der Prüfer in Westdeutschland wohnt.“
Deninger antwortete am 4. Juni 1958 auf das Schreiben Hartungs vom 13. Mai, das er am 23. Mai von Grobe erhalten hatte. Er beanstandete, daß man ihn trotz fester Zusage vom Februar zur Besprechung nach Düsseldorf nicht geladen, ja noch nicht einmal davon benachrichtigt habe. Die Vorschläge Hartungs stellten eine absolute Änderung der seitherigen Regelung dar, die er ohne den Bundestag, der Anfang August in Köln stattfinde, weder annehmen noch ablehnen könne. Außerdem vermisse er in dem Vorschlag Hartungs die Muß-Bestimmung über die Zugehörigkeit der Prüfer zum APHV oder BDPh, die ja „Ausgangspunkt aller Differenzen“ zwischen Menge und ihm gewesen sei.
In seinem Antwortschreiben vom 17. Juni 1958, von dem sich in den Akten des APHV nur ein handschriftlicher Entwurf Hartungs fand, erläuterte dieser, daß die Gespräche am 19. April in Düsseldorf spontan zustande gekommen seien.
Deninger gab sich mit dem Schreiben Hartungs vom 17. Juni nicht zufrieden. In einem weiteren Schreiben an ihn vom 14. Juli 1958 brachte er sein Bedauern und Erstaunen zum Ausdruck, daß die Frage der Mitgliedschaft der Prüfer im BDPh oder APHV ungeklärt geblieben sei. Im Interesse der Sache sollte diese Frage bis zum Bundestag noch geklärt werden, da dies wesentlich zu einer Einigung beitragen würde.
Dieses Schreiben, das am 18. Juli beim APHV einging, kreuzte sich mit einem Schreiben des APHV vom 15. Juli an Deninger. In diesem Schreiben nahm der APHV mit „grosser Genugtuung davon Kenntnis, dass Ihre Organisation die zur Bundesstelle C gehörenden Prüfer für Donnerstag, den 31.7.58, nach Köln, Messehof, berufen hat, um die Vorschläge unseres Vorsitzenden, Herrn Paul Hartung, zu beraten. Es scheint uns von großem Nutzen zu sein, wenn die Herren aus dem Munde des Initiators des Einigungsplanes selbst die Gedankengänge hören, die zu diesem Plan geführt haben. Trotz zeitlicher Überbeanspruchung hat sich daher Herr Hartung entschlossen, an der vorerwähnten Sitzung teilzunehmen und den Herren Prüfern seine Gedankengänge zu erläutern.“
Der Grund für die Teilnahme Hartungs wird aus dem Protokoll der Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes des APHV vom 22. Juli 1958 deutlich. Hartung wollte vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung des APHV in München eine Einigung zustande bringen, um eine notwendige Vertagung der Beschlußfassung in München zu vermeiden.
Die Prüfertagung am 31. Juli 1958 endete damit, daß man nach mehrstündiger Diskussion einstimmig folgenden Vorschlag annahm13):
„APHV und BDPh werden die Schirmherrschaft einer Vereinigung philatelistischer Prüfer befürworten und fördern, wenn gewisse Voraussetzungen geschaffen sind. Dazu gehört die Wahrung der Interessen von Bund und APHV in den künftigen Satzungen des Prüfer-Vereins. Ferner gehört dazu auch, daß die von den beiden Schirmherren zu nennenden Verbindungsmänner Mitglieder des Vorstandes des Prüfer-Vereins werden und daß die Mitglieder des neuen Vereins entweder einer Gliederung des APHV oder des BDPh angehören.“
Die Versammlung beauftragte dann Hartung, die weiteren Verhandlungen zu führen.
Hartung unterrichtete Menge mit Schreiben vom 12. August 1958 über das Ergebnis der Prüfertagung am 31. Juli 1958: „Ich glaube, dass wir jetzt eine gemeinsame Basis für den neuen Prüferverband gefunden haben. Mein Plan, der auch von Ihnen angenommen wurde, ist auch dort akzeptiert. Drei Zusätze kommen noch hinzu, von denen ich überzeugt bin, dass sie für Sie annehmbar sind.
- Der neue Prüferverband wahrt die Interessen des APHV und des Bundes.
- Die Verbindungsleute des APHV und des Bundes (also je einer) gehören dem Vorstand des Prüferverbandes an.
- Die Mitglieder des neuen Verbandes gehören entweder einer Untergliederung des APHV oder des Bundes an.
Zu Punkt 1) – Eine Selbstverständlichkeit wurde in Worte gekleidet!
Zu Punkt 2) – Bei der Bestallung der Verbindungsleute als Mitglieder des Vorstandes wurde die Wichtigkeit dieser Funktion berücksichtigt.
Zu Punkt 3) – Wer nicht dem Bund als Mitglied angehören will, kann in die „Arbeitsgemeinschaft neues Handbuch“, Dr. Schmidt/Berlin, oder in die „Arbeitsgemeinschaft der Prüfer im APHV“ (die ich einrichten werde) eintreten. Ich glaube, damit haben wir diesen Punkt so gelöst, dass es für jeden annehmbar ist. Herr Vossen und andere Herren Prüfer würden in meine Arbeitsgemeinschaft der Prüfer aufgenommen. Die einzige Aufgabe dieser Arbeitsgemeinschaft wäre, evtl. einmal im Jahr auf der Generalversammlung über Prüferangelegenheiten zu berichten.
Wenn ich, sehr verehrter Herr Menge, Ihre Zusage habe, werde ich mich mit Herrn Kähler, Lübeck, in Verbindung setzen. Da ein selbständiger Verband unter der Schirmherrschaft des APHV und des Bundes für den Bund ein Novum bedeutet, wollen wir gemeinsam die vorhandenen Möglichkeiten besprechen.“
In dieser Phase war die Fähigkeit von Bernhard Droese, kompliziert erscheinende Sachverhalte unkompliziert anzupacken und den zaudernden und zögernden Menge von Vorhaben abzubringen, die vielleicht alles wieder in Frage gestellt, mindestens jedoch weiter verzögert hätten, besonders gefragt. So schrieb er am 25. August an Hartung, daß er am Vortag mit Menge einige Stunden zusammengesessen habe. „Er wollte ein langes Rundschreiben mit der Entwicklung der Dinge, also auch alter Wäsche, rausbringen und Ihren Vorschlag14) bei allen Mitgliedern zur Debatte stellen. Ich habe ihm das mit vieler Mühe ausgeredet. Wir machen nun eine Versammlung am 7.9. hier in Düsseldorf, wo alles im engen Kreise besprochen und erledigt wird.“
So geschah es dann auch. Die Mitgliederversammlung des Bundes der philatelistischen Prüfer am 7. September führte zu folgendem Ergebnis:
„Nach Beratung in Vorstand, Oberprüfstelle und Mitglieder-Versammlung begrüßt der ‚Bund der phil. Prüfer e.V.’ die dankenswerten Einigungsbestrebungen des Vorsitzenden des APHV, Herrn Hartung, obwohl die Kölner Zusätze weitgehend einer Ablehnung oder Aufhebung wesentlicher Punkte der Vorschläge von Herrn Hartung gleichzukommen scheinen.
Um den Vorschlägen, denen wir gleichwohl in den Grundsätzen zustimmen, rechtlich, insbesondere aber vereinsrechtlich, in jeder Hinsicht Klarheit und Bestand zu geben, schlagen wir zur Ausführung und Erläuterung der Vorschläge und der Zusätze folgendes vor:
- Unter ‚Schirmherrschaft’ des BdPh und APHV (Punkt 1) ist rechtlich Anerkennung der Prüfer-Organisation als solcher durch den APHV und den BdPh zu verstehen, nicht etwa Abhängigkeit von diesen.
- Wahrung der Interessen des APHV und des BdPh (Zusatz 1) bedeutet, Anerkennung der in den Satzungen des APHV und des BdPh derzeit festgelegten Aufgaben und Ziele durch die Prüfer-Organisation und deren Verpflichtung, diesen Aufgaben und Zielen nicht zuwiderzuhandeln.
- Herr Hartung vereinbart mit dem Leiter der Bundesstelle C des BdPh und dem Vorstand des ‚Bund der phil. Prüfer e.V.’ Zeit und Ort der ‚Gründungsversammlung’ (Punkt 8) und lädt zu dieser mit einer Frist von mindestens 4 Wochen mittels eingeschriebenen Briefes die in der Bundesrepublik wohnenden a) durch den Vorstand des Bundes phil. Prüfer e.V. und b) die durch die Bundesstelle C benannten Bundesprüfer, soweit sie nicht Mitglieder im ‚Bund der phil. Prüfer e.V.’ sind, in folgender Form ein:
‚Im Einvernehmen mit dem Leiter der Bundesstelle C des BdPh, und dem Vorstand des Bundes der phil. Prüfer e.V. lade ich Sie zur Gründungsversammlung einer von dem BdPh und APHV anzuerkennenden Prüfer-Organisation unter meinem Vorsitz (folgen Angabe von Zeit und Ort) mit folgender Tagesordnung ein:
- Errichtung einer Satzung, insbesondere Namen, Sitz, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft, Vorstand, Prüfungsordnung, Oberprüfstelle,
- Wahl des Vorstandes,
- Wahl der Oberprüfstelle,
- Wahl der Fälschungsbekämpfungsstelle,
- Verhältnis zum APHV und BdPh.
gez. Hartung, Vors. des APHV - Über die Punkte 3 bis 7 und die Zusätze kann nach geltendem Vereinsrecht nur die Gründungsversammlung wirksam und verbindlich entscheiden.
- Das Verfahren der Gründungsversammlung (Punkt 10) bestimmt deren Vorsitzender unter Beobachtung der Vorschriften des geltenden Vereinsrechts.
- Die Regelung der Punkte 11 bis 14 kann die Gründungsversammlung entweder selbst bestimmen oder dem zu wählenden Vorstand überlassen.
- Der Leiter der Bundesstelle C im BdPh und der Vorstand des Bundes der phil. Prüfer verzichten auf den Vorsitz in der Gründungsversammlung und erkennen den Vorsitz des Herrn Hartung an (Punkt 9).
- Führt die Gründungsversammlung zu der erwarteten Einigung, so wird der Vorstand des Bundes phil. Prüfer e.V. noch am Tage der Gründungsversammlung zurücktreten (Punkt 9) und nur noch die Auflösung des Vereins satzungsgemäß herbeiführen oder, falls die Gründungsversammlung dies beschließt, die Rechtsform des bestehenden, eingetragenen Vereins zur Übernahme anbieten, wobei Name, Sitz und alle anderen Satzungspunkte entsprechend den Beschlüssen der Gründungsversammlung geändert werden können.“
Am 25. September berichtete Hartung in der Sitzung des erweiterten Vorstandes des APHV, die der Vorbereitung der am gleichen Tag stattfindenden außerordentlichen Mitgliederversammlung diente, über die seit Düsseldorf geführten Verhandlungen. Das Protokoll vermerkt hierzu:
„Herr Hartung wies dann darauf hin, dass nach den in Düsseldorf gefaßten Beschlüssen die Mitgliederversammlung in München endgültig über unsere Stellung zu den Prüferorganisationen beraten solle. Eine derartige Beratung sei nach den zwischenzeitlichen Ereignissen indessen nicht mehr notwendig. Unter seiner Initiative seien Verhandlungen zwischen den beiden Prüferorganisationen geführt worden, die dazu führen dürften, dass in aller Kürze ein selbständiger Prüferverband unter der Schirmherrschaft von APHV und BDPh entstehen werde. Dieser Verband werde selbständig sein in jeder Form und auch seine Finanzen selber regeln.“
Nun war der Weg zur Einberufung der Gründungsversammlung des neuen Prüferverbandes frei. Sie erfolgte am 15. November 1958 durch Paul Hartung.
Die Gründungsversammlung selbst fand am 7. Dezember 1958 in Wiesbaden statt. Über Teilnehmer und Verlauf unterrichtet das im Anhang 1 wiedergegebene Rundschreiben 1 des “Bund der philatelistischen Prüfer“ vom 22. Dezember 1958. Dem neugegründeten Verein gaben die Gründungsmitglieder den gleichen Namen, den auch der von Menge gegründete und am 4. Februar 1957 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragene Verein trug.15) Zum 1. Vorsitzenden wurde Wilhelm Hofinger gewählt.
Faßt man die Ereignisse vom 17. Oktober 1955, dem Tag des Schreibens von Carlo Buerose an Heinz Menge bis zur Gründung des neuen Prüferverbandes am 7. Dezember 1958 zusammen, kommt man zu folgendem Fazit: Erstmals in der Geschichte des deutschen Prüfwesens entstand ein unabhängiger Prüferverband. Seine Geburtshelfer waren einerseits letztlich die Unnachgiebigkeit zweier maßgeblicher Männer des BDPh, des ersten Vorsitzenden, Konsul Hermann Deninger, und des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Carlo Buerose, sowie andererseits die geschickte Diplomatie des ersten Vorsitzenden des APHV, Paul Hartung, den der BPP 1978 zurecht mit der Ehrenmitgliedschaft und 1996 mit der Köhler-Medaille auszeichnete.
Anlage 1 1/4
Anlage 1 2/4
Anlage 1 3/4
Anlage 1 4/4
Eintragungsverfügung
13) BN, Nr. 41 vom September 1958, S. 9.
14) D.h. den 14-Punkte-Plan vom 13. Mai 1958 und die Zusätze vom 12. August 1958 – d.V.
15) Letzterer beschloß am 18. September 1960 in Saarbrücken seine Auflösung, die am 18. November 1960 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen wurde.