Neuregelung für Prüfsendungen mit einem Handelswert von über 1.000,00 Euro
Wir bitten, Prüfsendungen mit einem Handelswert von über 1.000,00 Euro ab sofort dem jeweiligen Prüfer per Email anzukündigen. Grund sind die derzeitigen kontaktlosen Zustellbedingungen von DHL und Deutsche Post AG, deren Zusteller die Sendungen vielfach ohne Unterschrift des Empfängers einwerfen oder ablegen. Die Gefahr für die Versendung des Prüfgegenstandes an den und vom Prüfer trägt wie bisher der Auftraggeber (Nr. 8.3 der Prüfordnung des BPP).