Mitgliedsaufnahme
Richtlinien für eine Aufnahme als Verbandsprüfer im Bund Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP)
Stand: 27.04.2019
1) Philatelisten, die Verbandsprüfer werden wollen, bewerben sich schriftlich beim Geschäftsführer des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. (BPP).
Bewerbungen müssen spätestens am 31. Oktober des Jahres vorliegen, das der über die Bewerbung entscheidenden Mitgliederversammlung vorausgeht.
Bewerber sollten das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei Ausnahmen in begründeten Fällen möglich sind.
Das gewählte Prüfgebiet ist genauestens, möglichst unter Angabe der MICHEL-Nummern zu beschreiben.
2) Der Bewerbung sind beizufügen:
a) Ein allgemeiner Lebenslauf,
b) ein philatelistischer Lebenslauf,
c) ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis,
d) eine unterschriebene Erklärung zum Datenschutz,
e) eine Beschreibung des Umfangs und Inhaltes der eigenen Prüf- und Vergleichssammlung (Marken, Abstempelungen, Fälschungen usw.),
f) der Nachweis einer mindestens im Aufbau befindlichen Registrierung gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Briefmarken, Abstempelungen und philatelistischen Belegen. Die Registrierung hat besonders teure, seltene und/oder fälschungsgefährdete Stücke zu umfassen.
g) Eine Aufstellung über die für das Prüfgebiet vorhandene maßgebliche Literatur,
h) eine Aufstellung der vorhandenen nach der Richtlinie für die Prüfung von Briefmarken, Abstempelungen und philatelistischen Belegen erforderlichen technischen Hilfsmittel. Für die wesentlichen Hilfsmittel, wie z.B. Stereomikroskop oder UV-Lampe, kann der BPP die Vorlage von Belegen über die Anschaffung anfordern. Sind solche Hilfsmittel noch nicht vorhanden, so ist dies klarzustellen und eine Anschaffung nach Aufnahme und vor Beginn der Prüftätigkeit nachzuweisen.
i)Der Nachweis einer Mitgliedschaft als Briefmarkensammler im BDPh bzw. als Berufsphilatelist im APHV. Bewerber, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können ihre Mitgliedschaft bei einem vergleichbaren Verband ihres Landes nachweisen.
j) In der Regel eine schriftliche Stellungnahme von zwei ordentlichen Mitgliedern des BPP, die den Antrag unter Beigabe einer ausführlichen Begründung befürworten. Soweit es für das gewählte Gebiet bereits Prüfer gibt, soll die Stellungnahme durch diese erfolgen.
k) Eine schriftliche Erklärung, nach der sich das zur Prüftätigkeit erforderliche Vergleichsmaterial im Eigentum des Bewerbers frei von Rechten Dritter befindet. Auf gegebenenfalls zusätzlich verfügbares Vergleichsmaterial Dritter ist hinzuweisen.
l) Die Angabe der E-Mail-Adresse.
m)Nachweis der Zahlung der Kostenpauschale in Höhe von € 250,00 durch Überweisung auf das Konto des BPP
Sparkasse Hegau-Bodensee
IBAN DE94692500351055302556
3) Die Bewerbungen können den Präsidenten des Bundes Deutscher Philatelisten e.V. (BDPh), des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels e.V. (APHV) und des Bundesverbandes Deutscher
Briefmarkenversteigerer e.V. (BDB) zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Mitglieder des BPP werden über die vorliegenden Bewerbungen informiert.
4) Die Bewerber um eine außerordentliche Mitgliedschaft haben sich einer ersten Prüfung durch die Verbandsprüfstelle des BPP zu unterziehen, die folgende Bereiche umfasst:
- Allgemeine Kenntnisse der Philatelie, Geschichte, Fachausdrücke,
- Erkennen von echten, falschen und verfälschten/reparierten Prüfgegenständen,
- Bestimmung von spezifischen Details (Papier, Farbtönungen, Gummierung, Zähnung, Wasserzeichen, Druckverfahren und Entwertungen),
- Grundkenntnisse über die gängigen Druckverfahren,
- Grundkenntnisse über gängige Entwertungsarten,
- schriftliche Formulierung von Prüfergebnissen.
Zu Beginn der Vorprüfung ist der Verbandsprüfstelle eine ein- bis maximal fünfseitige Ausarbeitung vorzulegen.
Diese soll eine Vorstellung des Prüfgebietes, die Benennung bekannter Sammler und früherer Prüfer dieses Gebietes enthalten und auf die Prüfproblematik des Prüfgebiets (wie z.B. vorkommende
Ganzfälschungen, Aufdruckfälschungen, Stempelfälschungen, Verfälschungen) und den darauf abgestimmten Prüfungsansatz eingehen.
Die Verbandsprüfstelle kann die Vorlage von Teilen des Vergleichsmaterials und der Registrierung verlangen.
Die Vorprüfung findet in der Regel drei bis vier Monate vor der Jahreshauptversammlung statt. Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen von dem Erfordernis der Teilnahme an dieser Prüfung absehen.
Ein entsprechender Antrag ist vom Bewerber schriftlich unter Angabe von Gründen an die Geschäftsstelle des BPP zu richten.
5) Nach erfolgreich abgelegter Vorprüfung ist vor einer vom Vorstand des BPP bestimmten Prüfungskommission vor der Mitgliederversammlung die Hauptprüfung in dem beantragten Prüfgebiet abzulegen.
Spätestens vier Wochen vor der Hauptprüfung erfolgen – soweit möglich – Testsendungen mit einer dem Prüfgebiet angemessenen Anzahl von Prüfvorlagen zur Bearbeitung an den Bewerber. Diese muss innerhalb
von zehn Tagen erfolgen. Die Ergebnisse der Testsendungen finden bei der abschließenden Beurteilung der Hauptprüfung durch die Prüfungskommission Berücksichtigung.
6) Zur Hauptprüfung hat der Kandidat sein vollständiges Vergleichsmaterial (Prüfsammlung) im Original sowie seine Registrierung gemäß der Richtlinie für die Prüfung von Briefmarken, Abstempelungen und
philatelistischen Belegen vorzulegen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorsitzende der Prüfungskommission von der Vorlage des vollständigen Vergleichsmaterials bzw. der vollständigen Registrierung
absehen.
Die Prüfung beginnt mit einem ca. 10- bis höchstens 30-minütigen Vortrag des Kandidaten. Der Vortrag umfasst in der Regel eine Vorstellung des Prüfgebietes, die Benennung bekannter Sammler und früherer
Prüfer dieses Gebietes sowie die Darstellung der Prüfproblematik des Prüfgebiets (wie z.B. vorkommende Ganzfälschungen, Aufdruckfälschungen, Stempelfälschungen, Verfälschungen) und den
darauf abgestimmten Prüfungsansatz.
Anschließend findet durch die Mitglieder der Prüfungskommission eine mündliche und praktische Prüfung
auf folgenden Gebieten statt:
- Kenntnisse im beantragten Prüfgebiet (z.B. Marken, Entwertungen, Postgeschichte, Fälschungen)
- Prüfungsmethodik unter Berücksichtigung der Besonderheiten des beantragten Prüfgebiets
- Erkennen von echten, falschen und verfälschten/reparierten Prüfgegenständen des beantragten
Prüfgebiets - Entwurf eines Attesttextes über ein von der Prüfungskommission vorgelegtes Prüfstück
- Grundkenntnisse über das Regelwerk des BPP (Prüfordnung, Richtlinie für die Prüfung von Briefmarken, Abstempelungen und philatelistischen Belegen, Richtlinie für die Erstellung von Attesten
usw.)
7) Das Ergebnis der durchgeführten Hauptprüfung ist durch Abstimmung der Mitglieder der Prüfungskommission über die Eignung des Bewerbers als Verbandsprüfer mit ja oder nein festzustellen. Enthaltungen
bei der Abstimmung über die Eignung des geprüften Bewerbers sind nicht zulässig. Bei Bewerbern, die die Hauptprüfung bestanden haben, bestimmt der Vorstand den Konsultationspartner für die Dauer
der außerordentlichen Mitgliedschaft des Bewerbers. Der Vorstand ist berechtigt, im Falle der Aufnahme als außerordentliches Mitglied zusätzliche Bedingungen für die Prüftätigkeit während der Dauer der
außerordentlichen Mitgliedschaft zu bestimmen.
Die Prüfungskommission berichtet der Mitgliederversammlung über Verlauf und Ergebnis der Hauptprüfung des Bewerbers. Sie gibt der Mitgliederversammlung das Abstimmungsergebnis innerhalb der Prüfungskommission
bekannt. Die Prüfungskommission ist weder verpflichtet noch sind einzelne Mitglieder der Kommission berechtigt, den Bewerber über das Ergebnis der Hauptprüfung zu unterrichten
8)Bevor die Mitgliederversammlung des BPP über die Aufnahme eines Bewerbers abstimmt, hat dieser die beigefügte Verpflichtungserklärung gemäß § 4 Abs. 3d der Satzung rechtsgültig unterschrieben abzugeben.
9)Die Mitgliederversammlung des BPP entscheidet entsprechend der Satzung über die Aufnahme erfolgreicher Bewerber nach deren dortiger persönlicher Vorstellung.